Aller Anfang ist schwer

Am Ende des Studiums steht die Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit als letzte und für die Meisten wohl größte Herausforderung an. Im Austausch mit Studierenden sehen wir regelmäßig welche Probleme mit einer Abschlussarbeit verbunden sein können. Insbesondere, wenn es dann auf einmal schnell gehen soll und man nicht vorbereitet ist.

Auf dieser Seite haben wir die allgemeine Informationen, Ansprechpartner und Angebote zu Abschlussarbeiten an der Fakultät IV zusammengefasst.

Die häufigsten Fragen zum Thema Abschlussarbeit beantworten wir in unserem Abschlussarbeiten FAQ.

Einmal im Semester veranstalten wir zudem den Infotag Abschlussarbeit. Hier möchten wir Licht ins Dunkel bringen und über den Prozess der Abschlussarbeit an der Fakultät IV aufklären.

Der nächsten Infotage finden am 13.5. und 29.11.2024 statt.

Wie läuft eine Abschlussarbeit an der Fakultät ab?

Was solltest du beachten, wenn du eine Abschlussarbeit an der Fakultät IV schreibst? Alle wichtigen Schritte sind im Ablaufplan zusammengefasst:

1. Überprüfung der Vorraussetzungen

  • Für alle: Keine Sperrvermerke
  • Leistungspunkte und weitere Vorraussetzungen siehe §9 StuPO
Abschlussarbeit in der Industrie:
  • ebenfalls keine Sperrvermerke erlaubt. Jedoch können z.B. personenbezogene Daten anonymisiert oder ersetzt werden
  • in Wirtschaft tätige Personen sind keine Gutachter*innen
  • Bewertung durch Unternehmen erfolgt NICHT!
  • bei Fragen an Prüfungsausschüsse wenden

2. Themenfindung

Fachgebiete

Falls du einen universitäts- bzw. fakultätsübergreifenden Studiengang studierst, dann kannst du deine Abschlussarbeit auch an einem Fachgebiet der jeweiligen Universität bzw. Fakultät schreiben:

Bachelor:
Medieninformatik: Institut für Publizistik und Kommunikationswissenschaften FU Berlin

Master:
Automotive Systems: Fakultät V
Medieninformatik: entsprechende Fachgebiete der FU Berlin und der HU Berlin

Abschlussarbeitenbörse

In der Abschlussarbeitenbörse der TU Berlin findest du aktuell angebotene Themen für Abschlussarbeiten. Es gibt verschiedene Filteroptionen und die Möglichkeit, sich direkt über die Börse für ein Thema zu bewerben.

Angeschlossene Forschungsinstitute
Wer darf meine Abschlussarbeit bewerten?
  • 2 Gutachter*innen
  • 1 von 2 muss von Fakultät IV sein
    • AUßNAHME: Medieninformatik (B.Sc. und M.Sc): keine Festlegung
    • Automotive Systems: 1 von 2 Gutachter*innen aus Fak.IV oder Fak.V
Wer darf Gutachter*in sein?
  • Professor*innen
  • Juniorprofessor*innen
  • Gastprofessor*innen
  • Honorarprofessor*innen
  • Emeritierte, außerplanmäßige Professor*innen
  • Hochschuldozent*innen
  • Privatdozent*innen
  • Dauer-WM mit Forschungsbezug
  • Nachwuchsgruppenleiter:innen der Fakultät IV

 

ACHTUNG!

Das gilt auch für externe Arbeiten! Eine Bewertung durch das Unternehmen erfolgt NICHT!

Fachgebiet anschreiben
  • Kein einheitliches System
  • Übliche Grußformeln und Höflichkeitsregeln beachten
  • Selbstvorstellung und grober Zeitplan
  • passende besuchte Lehrveranstaltungen nennen
  • Themeninteressengebiete nennen
  • Besuchte Wahlpflichtmodule und weitere relevante Kenntnisse (evtl. Praktische) angeben
  • Nächste Schritte vorschlagen/erfragen
  • Ausführlich dazu Präsentation von Nils Schubert (FG DIMA) aus dem Wintersemester 2023 (PW: Erdmännchen)

Erfahre mehr in unserem Guide zum Anfragen einer Abschlussarbeit.

3. Absprache mit der Betreuung

Was tue ich wenn ich keine Betreuung finde?

Um dich dabei zu unterstützen eine betreuende Person zu finden schicke bitte folgende Informationen an den zuständigen Prüfungsausschuss:

  1. Welche Lehrstühle hast du schon kontaktiert? Was für Antworten hast du erhalten?
  2. Was ist dein Studienschwerpunkt?
  3. QISPOS Auszug deiner Notenübersicht

Zudem solltest du ungefähr 5-7 ernsthafte Anfragen nachweisen (durch z.B. anhängen von Email und eventuelle Antworten).

Welche Erwartungen werden an mich gestellt und welche habe ich an die Betreuung

Darüber solltet ihr auf jeden Fall sprechen, bevor du deine Arbeit anmeldest, um Missverständnisse zu vermeiden. Als nützliches Tool kannst du den Fragebogen nutzen. Geht ihn einfach einmal gemeinsam durch. Oder besser, füllt ihn, einmal jeder für sich, aus und vergleicht danach die Ergebnisse.

Was muss ich mit der betreuenden Person absprechen?
  • Aufgabenstellung, Technik, Gliederung, Zeitplan klären
  • offene Fragen klären
  • evtl. Exposé schreiben
  • Zugang zu Laboren, Softwarelizenzen, Servern, etc. klären

4. Anmelden der Arbeit

Wichtige Fristen
Bearbeitungsfrist (§9 StuPO)
  • Bachelor: 20 Wochen
  • Master: 26 Wochen
Thema zurück geben (§9 StuPO)
  • Bachelor, einmalig innerhalb der ersten 6 Wochen, außer
    • Informatik: einmalig, innerhalb der ersten 4 Wochen
  • Master, einmalig innerhalb der ersten 6 Wochen

Abgabe nicht vor Hälfte der Bearbeitungszeit

Man kann zudem mit ca. 1 Monat rechnen bis man den vollständig unterschriebenen Antrag zurück bekommt.

5. Schreiben der Arbeit

  • Ziel: Beantwortung der Forschungsfrage!
  • Trichterprinzip beachten: Von generell zu spezifisch
  • Erst Rohfassung dann Feinschliff

6. Abgabe der Arbeit

Formalia Abgabe
  • Eidesstattliche Erklärung

„Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und eigenhändig sowie ohne unerlaubte fremde Hilfe und ausschließlich unter Verwendung der aufgeführten Quellen und Hilfsmittel angefertigt habe. Berlin, den ………………………………………………………………… Unterschrift „

  • Deutsche Zusammenfassung, wenn die Arbeit nicht auf Deutsch ist
  • Gedruckt oder Online
Abgabe gedruckter Arbeiten
  • 2x gebunden (keine Ringbindung) UND 1x elektronisch (USB / CD)
  • in an Prüfungsamt adressierten, verschlossenem Umschlag
  • Per Post, beim Campus Center zu den Öffnungszeiten, beim Prüfungsamt mit Termin, bei der Pforte des Hauptgebäudes (mit Stempel mit Eingangsdatum und Zeit)
  • Endet die Abgabefrist an einem Sonn- oder Feiertag, so gilt für den postalischen Versand als fristgemäße Abgabe ein Poststempel am folgenden Werktag; für die persönliche Abgabe gedruckter Versionen gilt als fristgemäß die Abgabe am folgenden Werktag.
Online Abgabe
  • Per Email als PDF oder Link zur (tub)Cloud
  • Dateiname: Abschlussarbeit_IhreMatrikelnummer.pdf
  • Im Text angeben:
    • Name
    • Matrikelnummer
    • Abschluss und Studiengang
    • Name und E-Mailadresse Erstprüfende*r
    • Name und E-Mailadresse Zweitprüfende*r
    • Titel der eingereichten Arbeit
    • Erklärung, dass die Arbeit eine Selbständigkeitserklärung nach § 60 Abs. 8 AllgStuPO enthält.
    • Erklärung, dass das die Zusammenfassung auf Deutsch enthalten ist (bei Englischen Arbeiten)
Verlängerung
  • Bei Krankheit direkt krankmelden
    • 2x normal über Prüfungsamt, beim dritten Mal mit Attest über Prüfungsausschuss
  • Immer so früh wie möglich beantragen (Am besten direkt nach Auftreten des Verlängerungsgrundes)
  • aus wichtigem Grund gewährt der Prüfungsausschuss eine Fristverlängerung für die Dauer des Grundes
  • Maximale Verlängerungsdauer und weiteres steht in §9 StuPO

7. Nach der Abgabe

Vortrag zu deiner Abschlussarbeit (Disputation AllgStuPO)
  • Ggf. Vortrag zum Inhalt der Arbeit vor Interessierten des Fachgebiets
  • Ist bisher in unserer StuPO nicht verpflichtend, aber sehr üblich
  • Meistens ca. 1 Monat nach der Abgabe
  • Umfang, Termin, etc. mit Betreuer*in besprechen
Wie geht es danach weiter?
  • 6 Wochen Frist zur Bewertung der Arbeit
  • Nach Eintrag der Note Abschlussbescheinigung
  • Zeugnis dauert eher mehrere Monate
  • Exmatrikulation aus beendetem Studiengang von Amts wegen nach Mitteilung über Möglichkeit zur Abholung des Zeugnisses §43 Abs. 3 Nr. 1 AllgStuPO
Abschlussfeier
  • immer erster Freitag im Dezember
  • nächster Termin 06.12.2024
  • weitere Infos hier