1. Überprüfung der Vorraussetzungen

Kann man Abschlussarbeiten zu zweit schreiben?

Ja. §60 Abs. 7 AllgStuPO

Wie sieht es aus mit der Rückmeldung? Müsste ich mich für das nächste Semester rückmelden, wenn die Abgabe der BA eine Woche ins neue Semester ragt?

Nein, muss man nicht. Die Anmeldung muss im noch regulär zurückgemeldeten Semester erfolgen, aber die Abgabe kann danach erfolgen. Es ist jedoch empfohlen sich zurückzumelden (Just in case und wegen Datenbank / Bibzugriff.) Siehe auch: Erstattung von Gebühren und Beiträgen

Kann man sich an der TU ohne abgeschlossene Bachelorarbeit zum Master immatrikulieren?

Wie bekommt man am besten eine Abschlussarbeit an einem Lehrstuhl, in dem man ein wenig Vertiefungen hat?

Interesse an den Themen von Fachgebiet äußern / WiMis und Profs Anschreiben

Wie findet man Gutachter*in in der Fakultät IV für eine Abschlussarbeit an der Fakultät VII?

Fragen ob 1. Gutachter:in aus der Fak. VII eine Empfehlung geben kann.
Professor:innen aus der Fak.IV anschreiben und fragen.

Wen kann ich ansprechen, um absolut sicherzugehen, dass ich alle Voraussetzungen erfülle, um die Abschlussarbeit zu beginnen?

Ist die Erstellung eines Exposés üblich und damit oft eine Voraussetzung für eine Bachelorarbeit?

Formal gibt es das gar nicht. Einige Fachgebiete verlangen das. Dient u.A. der Einigkeit über das Thema.

Wie viele Monate vor dem geplanten Beginn der Abschlussarbeit sollte man damit beginnen, die entsprechenden Lehrstühle anzuschreiben?

Unsere Empfehlung – ein Semester im Voraus

Wie viele LP benötige ich, damit ich mit meiner Arbeit anfangen kann?

Alle Bachelor: mind. 120LP

Master:

  • Automotive Systems: mind. 30 LP, über Außnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss
  • Computer Science, Computer Engineering: keine
  • Elektrotechnik: mind. 60 LP und Berufspraktikum
  • Information Systems Management: mind. 60 LP, über Außnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss
  • Medieninformatik und Medientechnik: mind. 60LP

2. Themenfindung

Wie finde ich ein Thema für meine Abschlussarbeit?

Folgende Fragen helfen dir vielleicht bei der Orientierung:

  • Welche Themen interessieren mich? → Wahlpflichtmodule als Orientierung
  • Was möchte ich gerne machen? Hardware, Versuch, Simulation, Theorie, Programmieranteil
  • Welche Fachgebiete oder andere Einrichtungen kommen dafür in Frage?
  • Wo kenne ich durch Projekte oder Seminare oder andere Wahlpflichtmodule schon Personen?

Wer darf Gutachter*in sein/meine BA bewerten?

Du benötigst prinzipiell 2 Gutachter*innen. Eine*r von beiden muss dabei von der Fakultät IV sein, außer Medieninformatik (B:Sc. und M.Sc.): keine Festlegung und Automotive Systems (M.Sc.): 1 von 2 Gutachter*innen aus Fakultät IV oder Fakultät V.

Gutachter*in dürfen sein:

  • Professor*innen
  • Juniorprofessor*innen
  • Gastprofessor*innen
  • Honorarprofessor*innen
  • Emeritierte, außerplanmäßige Professor*innen
  • Hochschuldozent*innen
  • Privatdozent*innen
  • Dauer-WM mit Forschungsbezug
  • Nachwuchsgruppenleiter*innen der Fakultät IV

 

ACHTUNG!

Das gilt auch für externe Arbeiten! Eine Bewertung durch das Unternehmen erfolgt NICHT!

3. Absprache mit Betreuer*in

Wenn man die Bachelorarbeit auf Englisch schreiben will, muss man das in E-Mail betonen? Verringert dies die Chance, ein Thema/einen Betreuer zu bekommen?

Viele Abschlussarbeiten werden auf Englisch geschrieben. Das in der E-Mail zu erwähnen, ist auf jeden Fall sinnvoll.

Was tue ich wenn ich keine*n Betreuer*in finde?

Um dich dabei zu unterstützen eine*n Betreuer*in zu finden schicke bitte folgende Informationen an das zuständige Team beim Prüfungsausschuss:

  1. Welche Lehrstühle hast du schon kontaktiert? Was für Antworten hast du erhalten?
  2. Was ist dein Studienschwerpunkt?
  3. QISPOS Auszug deiner Notenübersicht

Zudem solltest du ungefähr 5-7 ernsthafte Anfragen nachweisen (durch z.B. anhängen von Email und eventuelle Antworten).

4. Anmeldung der Arbeit

Wie melde ich meine Abschlussarbeit an?

Um deine Abschlussarbeit anzumelden kontaktiere dein zuständiges Prüfungsamt. Diese werden dir dann das Anmeldeformular zukommen lassen, welches du ausfüllen und an das Prüfungsamt zurück schicken musst. Diese überprüfen ob du die Vorraussetzungen erfüllst, füllen Ihren Teil des Formulars aus und senden es an den Erstprüfenden bei dem/der du schrieben willst. Diese*r legt das Thema fest, schlägt eine*n Zweitprüfer*in vor und schickt das unterschriebene Formular an den Prüfungsausschuss. Dieses teilt dem Prüfungsamt die getroffene Entscheidung mit. Als letzter Schritt wirst du noch einmal über dien genaues Thema und dein Abgabedatum benachrichtigt (Entweder via E-Mail an deine TU- Adresse oder via Post)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bearbeitungsfrist (§9 AllgStuPO) beträgt:

  • bei Bachelorarbeiten: 20 Wochen
  • bei Masterarbeiten: 26 Wochen

 

Die Abgabe der Arbeit ist erst nach der Hälfte der Bearbeitungszeit möglich.

Kann ich mein Thema ändern?

Ja, du kannst das Thema deiner Arbeit zurückgeben(§9 AllgStuPO), innerhalb folgender Fristen:

  • Bachelor einmalig innerhalb der ersten 6 Wochen
  • AUßNAHME: Bachelor Informatik: einmal innerhalb der ersten 4 Wochen
  • Master: einmalig innerhalb der ersten 6 Wochen

Habe ich einen Anspruch auf Nachteilsausgleich?

5. Schreiben der Arbeit

Gibt es eine Formatvorlage?

Allgemein nein, einige wenige Fachgebiete haben eine. Nachfragen.

Beispiel in Infotag Cloud PW: Erdmännchen

Wie viele Seiten muss man schreiben?

Es gibt keine Vorgaben. Mit dem Fachgebiet klären.

Muss ich in meiner Abschlussarbeit gendern?

Keine allgemeine Festlegung, es wird jedoch empfohlen. Am besten Betreuer*in fragen.

6. Abgabe der Arbeit

Was muss ich formal im allgemeinen bei der Abgabe beachten?

Formal musst du beachten, dass

  • die Arbeit eine Eidesstattliche Erklärung enthält
  • wenn die Arbeit nicht auf Deutsch geschrieben ist, dass eine sie Deutsche Zusammenfassung enthält.
  • du deine Arbeit entweder gedruckt oder online abgeben kannst

Was muss ich bei gedruckter Abgabe beachten?

gedruckte Abgabe Formalia:

  • 2x gebunden (keine Ringbindung) UND 1x elektronisch (USB/CD)
  • in an Prüfungsamt adressierten, verschlossenen Umschlag
  • Abgabe per Post, beim Campuscenter zu den Öffnungszeiten, beim Prüfungsamt mit Termin, bei der Pforte im Hauptgebäude (mit Stempel mit Eingangsdatum und Zeit)
  • Endet Abgabefrist an einem Sonn- oder Feiertag, dann gilt für den postalischen Versand als fristgemäße Abgabe ein Poststempel am folgenden Werktag; für die persönliche Abgabe gedruckter Versionen gilt als fristgemäß die Abgabe am folgenden Werktag.

Was muss ich bei online Abgabe beachten?

Formalia online Abgabe:

  • per Email als PDF oder Link zur(tub)Cloud
  • Dateiname: Abschlussarbeit_IhreMatrikelnummer.pdf
  • Im Text angeben:
    • Name
    • Matrikelnummer
    • Abschluss und Studiengang
    • Name und E-Mailadresse Erstprüfer*in
    • Name und E-Mailadresse Zweitprüfer*in
    • Titel der eingereichten Arbeit
    • Erklärung, dass die Arbeit eine Selbstständigkeitserklärung nach §8 AllgStuPo enthält
    • Erklärung, dass die Zusammenfassung auf Deutsch enthalten ist (bei nicht auf deutsch verfassten Arbeiten)

Kann ich meine Bearbeitungszeit verlängern?

Bei Krankheit direkt krankmelden

  • 2x normal über Prüfungsamt, beim dritten Mal mit Attest über Prüfungsausschuss

Immer so früh wie möglich beantragen.

Aus wichtigem Grund gewährt der Prüfungsausschuss eine Fristverlängerung für die Dauer des Grundes.

Maximale Verlängerungsdauer und weiteres steht in §9 StuPO

Was ist, wenn ich in der Abschlussarbeit durchgefallen bin?

Nicht fristgemäß eingereichte oder mit „nicht ausreichend“ bewertete Abschlussarbeiten können zwei Mal wiederholt werden (Neu im BerlHG)

7. Nach der Arbeit

Vortrag zu deiner Abschlussarbeit

Ggf. hältst du einen Vortrag zum Inhalt deiner Abschlussarbeit vor Interessierten des Fachgebiets. Dieser ist bisher in unseren StuPOs nicht verpflichtend, jedoch sehr üblich.

Meistens findet er ca. 1 Monat nach der Abgabe statt, teilweise auch früher.

Umfang, Termin, etc. werden mit Betreuer*in festgelegt.

Kann die Arbeit ohne meine Zustimmung veröffentlicht werden?

Nein, du bist der*die Urheber*in und hast die Rechte an der Veröffentlichung

Wie geht es danach weiter?

  • 6 Wochen Frist zur Bewertung der Abschlussarbeit
  • wenn alle LP erreicht sind:
    • Nach Eintragung der Note Abschlussbescheinigung
    • Zeugnis dauert eher mehrere Monate
    • Exmatrikulation von Amts wegen der Mitteilung über Möglichkeit zur Abholung des Zeugnisses, § 43 Abs. 3 Nr. 1 AllgStuPO

Abschlussfeier

Immer am 1. Freitag im Dezember findet die Abschlussfeier für Absolvent*innen der Fakultät IV statt. Weitere Informationen findest du hier